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Personaltabelle
Personaltabelle

Im unteren Teil des Programmfensters werden alle Mitarbeiter der ausgewählten Gruppe mit statistischen Informationen aufgelistet.

Alle berechneten Werte beziehen sich dabei auf den Zeitraum, der über der Tabelle neben dem Namen der ausgewählten Gruppe angegeben ist.

Fenster zur Eingabe des Auswertungszeitraums
Hinweis: Den Auswertungszeitraum legen Sie über den Menübefehl Ansicht > Auswertungszeitraum... fest.

Standardmäßig werden in der Personaltabelle folgende Größen ausgewertet:

  • Iststunden: diese setzen sich zusammen aus Arbeitszeit, bezahlter Abwesenheit und Buchungen auf dem Iststundenkonto,
  • Sollstunden: für den Mitarbeiter vorgesehene Arbeitszeit,

  • Saldo: Differenz zwischen Ist- und Sollstunden,

  • Arbeitszeit: die durch die Einteilung in die verschiedenen Schichtarten angefallenen Arbeitsstunden (inkl. Sonderdienste und Überstunden),

  • Abwesenheit (bezahlt): die aufgrund von Abwesenheitstagen anzurechnenden Arbeitsstunden,

  • Sonntag bzw. Feiertag: Anzahl an Tagen, an denen der Mitarbeiter an einem dieser Ereignisse arbeitet,

  • Sonderdienste: Anzahl an Sonderdiensten, in die der Mitarbeiter eingeteilt wurde.

Neben diesen allgemeinen Informationen, die Sie ausblenden bzw. erweitern können (siehe hier), wird in der Tabelle für jede Schicht- und Abwesenheitsart eine eigene Spalte geführt. Die darin enthaltenen Werte geben an, wie oft ein Mitarbeiter in die entsprechende Schicht eingeteilt bzw. an wie vielen Tagen er wegen des durch die Abwesenheitsart beschriebenen Grundes gefehlt hat.

Umfasst der Auswertungszeitraum genau ein Kalenderjahr und ist eine Abwesenheitsart mit einem Urlaubsanspruch verbunden, so sind jeweils zwei Werte angegeben. Die zweite Zahl sagt aus, wie hoch der verbleibende Anspruch ist. Ein negativer Wert signalisiert, dass der Anspruch überschritten ist.

Beispiel: Der Auswertungszeitraum gehe vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2015. Ein Eintrag "18 / 12" in der Spalte Erholungsurlaub bedeutet dann, dass für den Mitarbeiter im Jahr 2015 bereits 18 Tage Erholungsurlaub eingetragen sind und er noch einen verbleibenden Anspruch auf Erholungsurlaub von 12 Tagen besitzt.