/* Seiteninhalt */?>
Wenn Sie, normalerweise am Ende eines Jahres, den nicht genommenen Urlaub ins Folgejahr übernehmen wollen, wählen Sie den Menübefehl
.Über den Schalter Gruppe auswählen, für deren Mitglieder Sie den Jahresabschluss durchführen wollen.
können Sie dieGeben Sie das Jahr an, das ausgewertet werden soll.
Wenn Sie das Feld Urlaubsansprüche bleiben im Folgejahr gleich markiert haben, wird für die Mitarbeiter der Urlaubsanspruch, den sie im abgeschlossenen Jahr hatten, auch für das Folgejahr eingetragen. Ist das Feld nicht markiert, so bleibt der vorherige Wert (in der Regel ist das der Standardanspruch, der mit der Abwesenheitsart verbunden ist), eingetragen.
Hinweis:
Der Übertrag gilt für alle anspruchsbezogenen Abwesenheitsarten, bei denen dieser Übertrag gewünscht ist.