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Sie können nicht genommenen Resturlaub aus dem Vorjahr verfallen lassen.
Für jeden Mitarbeiter und jede Abwesenheitsart mit übertragbarem Urlaubsanspruch wird dabei berechnet, wie viele Urlaubstage für den Mitarbeiter bis einschließlich eines Stichtags im selben Jahr eingetragen sind.
Sind es weniger Tage als dem Mitarbeiter aus dem Vorjahr noch zustehen würden, so wird der Resturlaub auf die Zahl der eingetragenen Urlaubstage gekürzt.
Um den Vorgang durchzuführen, wählen Sie den Menübefehl
.Geben Sie über den Schalter Gruppe an, deren Mitglieder Sie in die Auswertung aufnehmen wollen.
dieGeben Sie den Stichtag an, an dem der nicht genommene Resturlaub aus dem Vorjahr verfallen soll.
Achtung:
Der Resturlaub wird sofort nach Durchführung dieser Aktion angepasst. Daher sollten Sie diese Funktion erst aufrufen, nachdem der Stichtag vorbei ist.